Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
Fußballakademie Salzburg
1. Anbieter
Anbieter der Trainingsleistungen ist: Fußballakademie Salzburg, Inhaber: Ranbir Mondair, Moosstraße 3D, 5020 Salzburg, Österreich, E-Mail: [Academy-E-Mail].
Nachfolgend „Fußballakademie“ genannt.
2. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Trainings, Probetrainings und sonstigen über die Fußballakademie angebotenen Leistungen.
Vertragspartner ist die anmeldende erziehungsberechtigte Person. Die Teilnahme des Kindes erfolgt auf Grundlage des mit der erziehungsberechtigten Person geschlossenen Vertrages.
3. Probetraining
Neukunden können grundsätzlich einmalig ein kostenloses Probetraining für ihr Kind buchen, sofern freie Plätze verfügbar sind.
Aus der Teilnahme am Probetraining entsteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine Trainingsgruppe.
4. Vertragsabschluss
Ein kostenpflichtiger Trainingsvertrag kommt erst durch den Abschluss des vorgesehenen Anmelde- bzw. Buchungsvorgangs und die entsprechende Bestätigung durch die Fußballakademie zustande.
Vor dem verbindlichen Vertragsabschluss werden der erziehungsberechtigten Person insbesondere Preis, Vertragsdauer, wesentliche Trainingsbedingungen und diese AGB zur Verfügung gestellt.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsabschluss in der App (Vertragsbeginn) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate; sie endet mit Ablauf des Tages vor dem ersten Jahrestag des Vertragsbeginns (Beispiel: Vertragsbeginn 11. Oktober 2026 – Mindestlaufzeit bis 10. Oktober 2027).
(2) Die erziehungsberechtigte Person kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Eine Kündigung, die bis zum letzten Tag eines Kalendermonats zugeht, wirkt zum Ende des zweiten darauffolgenden Kalendermonats (Beispiel: Zugang am 15. Februar – Vertragsende 30. April).
(3) Unabhängig von Abs. 2 kann die erziehungsberechtigte Person jedenfalls zum Ende der Mindestlaufzeit und danach zum Ende jedes weiteren halben Vertragsjahres kündigen; das Vertragsende ist dann jeweils der Tag vor dem Jahres- bzw. Halbjahrestag des Vertragsbeginns. Die Kündigung muss spätestens an dem Tag zugehen, der zwei Monate vor diesem Jahres- bzw. Halbjahrestag liegt; fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, genügt der Zugang am nächsten Werktag. Beispiel bei Vertragsbeginn 11. Oktober 2026: Zugang bis 11. August 2027 – Vertragsende 10. Oktober 2027; Zugang bis 11. Februar 2028 – Vertragsende 10. April 2028.
(4) Ergeben sich nach Abs. 2 und Abs. 3 unterschiedliche Termine, endet der Vertrag zum früheren Termin. Die App zeigt vor dem Absenden einer Kündigung das Vertragsende an; die Fußballakademie bestätigt die Kündigung mit dem Vertragsende per E-Mail.
(5) Die Fußballakademie kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit.
(6) Die Kündigung ist in Textform zu erklären: in der App, per E-Mail an null oder per Brief an die im Impressum genannte Anschrift.
(7) Endet der Vertrag während eines Kalendermonats, wird für diesen Monat nur der Anteil des Monatsbeitrags verrechnet, der auf die bis einschließlich zum Vertragsende geplanten Trainingseinheiten der gebuchten Gruppe entfällt; sind in diesem Monat keine Einheiten geplant, wird tagesgenau anteilig verrechnet. Zu viel bezahlte Beträge werden erstattet.
(8) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das gesetzliche Rücktrittsrecht bleiben unberührt.
6. Trainingsentgelt
Das reguläre Jahresentgelt beträgt derzeit 1.200 Euro und wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu jeweils 100 Euro entrichtet.
Der Monatsbeitrag wird jeweils am 1. eines Monats fällig. Beginnt der Vertrag während eines Monats, wird der erste Monatsbeitrag anteilig nach den ab Vertragsabschluss geplanten Trainingseinheiten der gebuchten Gruppe berechnet (sind keine Einheiten geplant, tagesgenau) und vor Vertragsabschluss angezeigt.
Sonderleistungen, Veranstaltungen, Camps, Teamwear oder sonstige zusätzliche Produkte sind nicht im regulären Trainingsentgelt enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift über den in der Anwendung angebotenen Zahlungsdienstleister Stripe. Die erziehungsberechtigte Person erteilt dazu beim Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat.
Die jeweiligen Zahlungsinformationen werden vor Abschluss des Vertrages angezeigt.
Bei Zahlungsverzug bleiben die gesetzlichen Ansprüche der Fußballakademie unberührt.
8. Trainingsorganisation
Trainingsort, Trainingstag, Trainingszeit und Gruppeneinteilung ergeben sich aus der jeweils gebuchten Trainingsgruppe bzw. dem aktuellen Trainingsplan.
Training kann insbesondere samstags oder sonntags stattfinden. Trainingszeiten und Trainingsorte können sich aufgrund von Hallenverfügbarkeit oder organisatorischen Erfordernissen ändern.
Über relevante Änderungen werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert.
Wesentliche Vertragsänderungen zulasten des Kunden erfolgen nicht einseitig, soweit hierfür keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.
9. Trainingskalender und geplante Pausen
Die Fußballakademie kann einen Trainingskalender mit geplanten trainingsfreien Zeiten, Ferien und Feiertagsregelungen festlegen und rechtzeitig bekannt geben.
Bereits im Trainingskalender ausgewiesene trainingsfreie Zeiten stellen grundsätzlich keinen kurzfristigen Trainingsausfall dar.
10. Trainingsausfälle durch die Fußballakademie
Fällt eine nach Trainingsplan vorgesehene Trainingseinheit seitens der Fußballakademie aus, wird nach Möglichkeit ein angemessener Ersatztermin angeboten.
Kann kein angemessener Ersatztermin angeboten werden, erfolgt grundsätzlich eine entsprechende Gutschrift oder anteilige Rückerstattung für die ausgefallene Trainingseinheit.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Verhinderung des Kindes
Kann ein Kind aus persönlichen Gründen, insbesondere aufgrund von Urlaub, Krankheit, sonstiger Verhinderung oder Terminkollisionen, an einer ordnungsgemäß angebotenen Trainingseinheit nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder einen individuellen Ersatztermin.
Bei einer länger dauernden, ärztlich bestätigten Trainingsunfähigkeit kann die Fußballakademie auf Antrag eine individuelle Lösung, insbesondere eine Gutschrift oder Ruhendstellung, vereinbaren. Ein darüber hinaus bestehender gesetzlicher Anspruch bleibt unberührt.
12. Gesundheit und Sicherheit
Die erziehungsberechtigte Person ist verpflichtet, der Fußballakademie alle für eine sichere Trainingsteilnahme erforderlichen Informationen mitzuteilen und relevante Änderungen zu aktualisieren.
Kinder sollen bei Krankheit, Fieber, ansteckenden Erkrankungen oder Verletzungen nicht am Training teilnehmen.
Bei medizinischen Notfällen dürfen die Trainer angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen veranlassen, Rettungsdienste verständigen und die hinterlegten Notfallkontakte informieren.
13. Übergabe und Abholung
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, das Kind entsprechend den organisatorischen Vorgaben zum Training zu bringen und rechtzeitig abzuholen.
Während der ordnungsgemäß erfolgten Übergabe und der vereinbarten Trainingszeit erfolgt die Betreuung durch die eingesetzten Trainer.
Das Kind darf nur entsprechend den hinterlegten Abholberechtigungen übergeben werden, soweit eine solche Regelung für die jeweilige Altersgruppe vorgesehen ist.
14. Verhalten
Kinder, Erziehungsberechtigte und Trainer haben respektvoll miteinander umzugehen.
Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Fußballakademie angemessene Maßnahmen treffen. Das Recht zur außerordentlichen Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Teamwear
Academy-Teamwear und sonstige Bekleidung sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht im Trainingsentgelt enthalten und werden separat bestellt und verrechnet.
16. Foto- und Videoaufnahmen
Eine Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Kommunikations-, Veröffentlichungs- oder Werbezwecken erfolgt nur entsprechend der hierfür gesondert erteilten Einwilligung.
Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Trainingsteilnahme.
17. Kommunikation
Vertrags- und trainingsbezogene Informationen können über die Web-/Mobile-App und per E-Mail bereitgestellt werden.
Bis zur vollständigen Einführung der App bzw. ergänzend können organisatorische Informationen auch über andere bekannt gegebene Kommunikationskanäle, beispielsweise WhatsApp, erfolgen.
18. Beendigung
Für Laufzeit, Kündigung und den Beitrag im letzten Vertragsmonat gilt Punkt 5.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
19. Verbraucherrechte
Zwingende Rechte von Verbrauchern, insbesondere nach österreichischem Verbraucherrecht, bleiben durch diese Bedingungen unberührt.
Für im Fernabsatz geschlossene Verträge gelten zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht.
20. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung.
21. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Version 0.9.5, Stand: Oktober 2026 – Entwurf, vor Go-live rechtlich zu prüfen.
